Jahresbericht 2009


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht. Die Verringerung der Betreutenzahlen war geplant und hängt mit dem endlich notwendigen Abbau von nicht genommenem Urlaub und Überstunden zusammen.

Die Arbeit des Vereins wird durch das Änderungsgesetz im Bereich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten vom September 2009 nicht wesentlich berührt. Die Aufgaben wurden bisher schon wahrgenommen, es lässt sich auch nicht unbedingt eine vermehrte Nachfrage nach diesen Themen feststellen, sieht man von der unmittelbaren Zeit der Berichterstattung um das Gesetzesverfahren ab.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 58
übernommen 3
abgegeben 3
Stand der Betreuungen am Jahresende 58

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 37 63,79%
weiblich 21 36,21%
Herkunft Landkreis Roth 58 100,00%
Stadt Schwabach 0 0,00%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 55 94,83%
andere 3 5,17%
aktuelles Alter unter 65 16 27,59%
über 65 42 72,41%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 15 25,86%
Pflegebedürftigkeit 4 6,90%
Psychische Erkrankung 13 22,41%
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) 19 32,76%
sonstige 7 12,07%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt / Wohnung 3 5,17%
Heim / Bes. Wohnung 55 94,83%
Situation abgegebene Betreute Heim 1 33,33%
Wohnung 1 33,33%
verstorben 1 33,33%
Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschlusskriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • 18.02.2009 SPD AG 60+ Hilpoltstein, ca. 40 Teilnehmer
    • 07.04.2009 MS Selbsthilfegruppe Neuerkrankter
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
    • Grundsatzinformationen für die Plegeberatungsstellen einer gesetzlichen Kasse
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Eine Analyse der Abendsprechstunde zeigt, dass seit längerem kein Bedarf mehr besteht: Weder kamen aufgrund der Veröffentlichung in der Zeitung Besucher zum Gespräch, noch haben Anfragende sich auf diese Veröffentlichung bezogen. Trotzdem steigt die Zahl der Beratungsgespräche, wie ein Vergleich mit früheren Berichten zeigt. Dies hängt mit den vielfältigen Kontakten zu Sozialdiensten, Banken und Ämtern zusammen, die wir seit 12 Jahren pflegen und auf die sich die Anfragenden beziehen. Viele kommen auch nach Besuchen beim Landkreis- Seniorentag und Vorträgen, oft Monate später. Da seit 2006 die Zahl der berufstätigen Betreuten erheblich gestiegen ist und daher viel mehr Abendbesuche notwendig sind als früher, wird der feste Abendtermin der Sprechstunde ab Januar 2010 aufgegeben. Die Beratungen selbst werden davon nicht betroffen sein.

    Themen der Beratungsgespräche:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Reichweite der Betreuung für Gesundheit
      • Verfahren für Betreuerwechsel
      • Beschwerde wegen Vermögensentzug
      • Ende einer Betreuung durch Tod, Konsequenzen für den Zahlungsverkehr
      • Darf ein Betreuer eine Vereinsmitgliedschaft kündigen?
      • Angehörigen werden bei vorläufiger Betreuung übergangen
      • Betreuungsaufteilung zwischen Geschwistern, Übergabevertrag verschwiegen
      • Vermögensverzeichnis bei Beginn der Betreuung mit Wohnrecht
      • Einsatz von Einkommen und Vermögen nach SGB XII bei Kindern
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Vorsorgevollmacht
      • Voraussetzung für die Einleitung einer Betreuung für ein behindertes Kind
      • Begründung einer Betreuung für ein volljährig werdendes behindertes Kind und Aufgabenteilung der Eltern
      • Überlegungen zur Einleitung einer Betreuung bei Überschuldung nach psychischer Erkrankung
      • Vorgehen bei Einleitung einer Betreuung: Sucht, Überschuldung, einziger Sohn im Ausland
      • Suche nach pflegerischer Unterstützung bei Morbus Alzheimer
      • Einleitung einer Betreuung und erste Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Zusammenbruch mit Schlaganfall und Infarkt gleichzeitig
      • Formvorschriften für Vollmachten, Notar oder privat?
      • Darf das Gericht einen Betreuervorschlag ignorieren?
      • Einleitung einer Betreuung für Ehemann bei Schlaganfall, Demenz und Kehlkopfkarziom
      • Betreuung für eine 18-jährige Schülerin der Förderschule wegen Schwierigkeiten mit Behörden
      • umfassende Vorsorge (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung sowie Bestattungsvorsorge und Testament) bei alleinstehender schwerbehinderter person mit progressiv verschlechternder Behinderung
      • Betreuung oder Schuldnerberatung für Schlaganfallpatienten mit Schulden und vorheriger Arbeitslosigkeit sowie Vermüllungssyndrom
      • Einleitung einer Betreuung für alleinstehenden Mann nach Schlaganfall und ohne familiäre Kontakte
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • formal fehlerhafte Vollmacht und Folge
      • Teilweise Betreuung w. Grundstücksverkauf
      • Vorsorgevollmacht und Verkauf eines Hauses, Ärger mit den vorgesehenen Nacherben
      • Haushaltsauflösung und Rechte der Lebensgefährtin bei bestehender Betreuung durch Tochter
      • Pflegeheim und Sozialhilfe bei 6 unterhaltspflichtigen Angehörigen
      • Verdacht auf Amtsmissbrauch bei ehrenamtlichem Betreuer aus dem Bekanntenkreis
      • geschäftsunfähige Vollmachtgeberin widerspricht der Vollmachtnehmerin und schädigt ihr Vermögen, Verarmung nach hohen Schenkungen

    Ein weiteres Arbeitsfeld entwickelt sich ungewollt: Wahrscheinlich, weil der Betreuungsverein unter den Telefonbucheinträgen der Diakonie weit vorne steht oder weil viele Menschen eine andere Idee vom Begriff “Betreuung” haben, erreichen uns zunehmend Anfragen und Anrufe zu allen möglichen diakonischen Angeboten. Zu bemerken ist auch, dass manche Klienten die Telefonnummer ihrer eigenen Stelle, zum Beispiel der Suchtberatung oder der ambulanten Krankenpflege, nicht kennen und dann bei uns auf dem Anrufbeantworter Termine absagen oder Leistungen anfordern. Da stößt der Verein an seine Grenzen.

  5. Vormundschaften

    Als der Verein gegründet wurde, bestand die Idee, evtl. auch Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige zu übernehmen, etwa weil die Sorgeberechtigten selbst unter Betreuung stehen. Nach zwölf Jahren stellte sich heraus, dass es in diesem Zusammenhang keine einzige Anfrage gegeben hatte. Die Genehmigung wurde dem Landesjugendamt deshalb zurückgegeben. Der Verein ist mit Betreuungen mehr als ausgelastet.

  6. Internetauftritt

    keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen nur wenige Einzelstunden erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Dienstjubiläum des Vereinsbetreuers

Im Jahr 2009 sind es 40 Jahre gewesen, dass Gerhard Wendler in der Diakonie aktiv war, ehrenamtlich, als Praktikant und Helfer, als Sozialarbeiter und Geschäftsführer. Aus diesem Anlass fand ein Gottesdienst und ein Empfang statt. Im Frühjahr erhielten wir eine großzügige Spende mit dem Wunsch, der Verein sollte sich mal etwas leisten, was er sonst nicht machen würde. Dieses Geld haben wir deshalb für die Finanzierung des Jubiläums verwendet und den Rest für dem zu diesem Anlass ausgesuchten Zweck weitergeleitet. Herr Wendler hat aus Anlass des Jubiläums um Geldspenden gebeten, mit denen behindertengerechte Fahrräder für die Heime Auhof und für Regens Wagner Zell angeschafft werden sollen. Insgesamt konnten so 4000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Verantwortlich: Gerhard Wendler