Jahresbericht 2005


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Rechtsgrundlagen

Am 1.7.2005 ist das 2. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz in Kraft getreten, nachdem bereits gut zwei Jahre darüber diskutiert worden war, ursprünglich war der 1.1.2004 geplant. Wesentlich für unsere Arbeit ist die Abschaffung der Einzelabrechnung zugunsten einer Pauschalierung der Betreuerkosten. Dies zeigt bereits nach wenigen Wochen, zum Teil schon im Vorfeld, die befürchteten Auswirkungen: benachteiligt werden Betreute, die selbst zahlen müssen und nunmehr eine hohe Pauschale entrichten müssen, wo sie vorher nach Einzelabrechnung deutlich weniger zahlen mussten. Dies führt zu Verstimmungen in der Betreuungsarbeit, die nur mit einem Hinweis auf die vom Gesetzgeber den Betreuungsvereinen auferlegte "Mischkalkulation" beantwortet werden kann. Durch die im letzten Moment eingeführte Pauschale von 44 Euro brutto als Berechnungsgrundlage hat sich die Situation gegenüber der früher vorgesehenen Pauschale von 34 Euro netto deutlich verbessert. Zu kritisieren ist die Formulierung einer Brutto- Pauschale. Dies führt zu einer Besserstellung der gemeinnützigen Vereine (die wir als solche rein zahlenmässig begrüssen, nichtsdestotrotz bleibt sie systemwidrig) und zu entsprechenden Spannungen im Kreis der Berufsbetreuer. Es ist nicht sinnvoll, drei Gruppen von Berufsbetreuern in der Vergütung zu haben (neben den drei unterschiedlichen hohen Pauschalsätzen), nämlich Freiberufler (derzeit 16%, ab 2007 19%), Kleinunternehmer (derzeit 0% und weiterhin 0%) und Betreuungsvereine (derzeit 7% ab 2007 wahrscheinlich ebenfalls 7%). Auch wenn es dem Verein zugute kommt, vertrete ich die Meinung: es war keine kluge Entscheidung des Gesetzgebers. Erst recht nicht, wenn wenige Wochen nach dem Beschluss im Bundestag (parteiübergreifend!) dann eine Mehrwertsteuererhöhung angekündigt wird.

Die vom Gesetzgeber eingeführten Aufgaben im Bereich der Beratung über Vorsorgevollmachten werden erfüllt.

Vereinssituation

Wir haben die 2 Jahre Vorbereitungszeit seit Bekanntwerden der Pauschalierungspläne genutzt. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Fallzahlen, die in 2004 deutlich erhöht wurden, stabilisiert werden konnten, aber der Einzugsbereich sich verkleinert hat. Nur noch drei Betreute befinden sich ausserhalb des Gerichtsbezirks Schwabach und Zweigstelle Hilpoltstein, davon einer in Erlangen, sein Umzug nach Hilpoltstein steht unmittelbar bevor, und je einer in Pleinfeld und Nürnberg; beide wohnten früher in Roth, die Betreuung wird auf den besonderen Wunsch der Betreuten weitergeführt. Im Bereich der Stadt Schwabach haben wir derzeit keine Betreuungen mehr, was auch eine notwendige Reaktion auf den Beschluss der Stadt Schwabach darstellt, keine Förderung für Querschnittsaufgaben zu zahlen, obwohl es deutliche Anforderungen aus Schwabach gegeben hat, dort mit Beratungen und Vorträgen aktiv zu werden. Die Stadt Schwabach lehnt die Förderung von Vereinen ab, die nicht dort ihren Sitz haben, was einen Bruch mit der früheren Praxis darstellt und im Verhältnis zum Verhalten des Landkreises (dessen Förderbedingungen auch im überörtlichen Vergleich trotz der Deckelung des Haushaltsansatzes als vorbildlich gelten können) unverständlich ist.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 68
übernommen 15
abgegeben 12
Stand der Betreuungen am Jahresende 71

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 50 70,42%
weiblich 21 29,58%
Herkunft Landkreis Roth 71 100,00%
Stadt Schwabach 0 0,00%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 30 42,25%
Gericht Hilpoltstein 38 53,52%
andere 3 4,23%
Alter bei Übernahme der Betreuung unter 45 32 45,07%
unter 65 23 32,39%
über 65 16 22,54%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 14 19,72%
Pflegebedürftigkeit 14 19,72%
Psychische Erkrankung 20 28,17%
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) 21 29,58%
sonstige 2 2,82%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt / Wohnung 19 26,76%
Heim / Bes. Wohnung 52 73,24%
Übergangssituation 0 0,00%
Anmerkungen zur Statistik

Die Frage der "Fallzahlen" bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns früher einmal bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.

Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

    Seniorenzentrum Abenberg

  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Teilnahme am Seniorentag des Landkreises Roth
    • Informationsstand beim Eltern- und Betreuertag im Auhof
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.

    Themen in diesem Zusammenhang waren:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • neues SGB XII falsche Interpretation der Sozialhilfe
      • Verfahren bei Verlängerung einer Betreuung
      • Aufhebung der Betreuung nach kurzer Erkrankung; Vermögensverzeichnis
      • Verkauf eines Hauses, Betreute in Erbengemeinschaft, Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen
      • Suche nach Anwalt wegen Streit mit Sozialhilfe
      • Probleme mit Heim-Wäscherei
      • Finanzierung Altentagesstätte in der Behindertenhilfe
      • ehrenamtlicher Betreuer möchte als Berufsbetreuer arbeiten
      • Eltern als Betreuer, Kind soeben volljährig
      • Familienkonflikt und Streit mit Heimleitung und Fachdienst
      • Vermögensstreit in der Familie des Betreuten
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Familienberatung bei zerstrittenen Kinder, wie und wer Vorsorgevollmacht?
      • Vorsorgevollmachten bei alleinstehender Frau (mehrfach)
      • Betreuerverfügung nach Schlaganfall
      • Betreuung Voraussetzungen bei Pflegebedürftigkeit
      • gemeinsame Vorsorgevollmacht für Ehepaar
      • Teilung einer Vorsorgevollmacht zwischen Familie und Berufsbetreuer
      • Vorsorgevollmacht für kinderloses Ehepaar, Vertretung und Ersatzbevollmächtigte
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Möglichkeiten eines Widerrufs einer bestehenden notariellen Vollmacht wegen Misstrauen
      • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von Eltern eines behinderten Kindes für sich selbst

    Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.

  5. Internetauftritt

    keine Änderungen zum Vorjahr

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.

Vormundschaften für Minderjährige

werden vom Verein derzeit nicht geführt.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."

Verantwortlich: Gerhard Wendler