Jahresbericht 2005
Danksagung
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- den Betreuungsstellen Roth und Schwabach für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen
- der Redaktion der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung für die regelmäßige Veröffentlichung unserer Sprechstundentermine.
Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Rechtsgrundlagen
Am 1.7.2005 ist das 2. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz in Kraft getreten, nachdem bereits gut zwei Jahre darüber diskutiert worden war, ursprünglich war der 1.1.2004 geplant. Wesentlich für unsere Arbeit ist die Abschaffung der Einzelabrechnung zugunsten einer Pauschalierung der Betreuerkosten. Dies zeigt bereits nach wenigen Wochen, zum Teil schon im Vorfeld, die befürchteten Auswirkungen: benachteiligt werden Betreute, die selbst zahlen müssen und nunmehr eine hohe Pauschale entrichten müssen, wo sie vorher nach Einzelabrechnung deutlich weniger zahlen mussten. Dies führt zu Verstimmungen in der Betreuungsarbeit, die nur mit einem Hinweis auf die vom Gesetzgeber den Betreuungsvereinen auferlegte "Mischkalkulation" beantwortet werden kann. Durch die im letzten Moment eingeführte Pauschale von 44 Euro brutto als Berechnungsgrundlage hat sich die Situation gegenüber der früher vorgesehenen Pauschale von 34 Euro netto deutlich verbessert. Zu kritisieren ist die Formulierung einer Brutto- Pauschale. Dies führt zu einer Besserstellung der gemeinnützigen Vereine (die wir als solche rein zahlenmässig begrüssen, nichtsdestotrotz bleibt sie systemwidrig) und zu entsprechenden Spannungen im Kreis der Berufsbetreuer. Es ist nicht sinnvoll, drei Gruppen von Berufsbetreuern in der Vergütung zu haben (neben den drei unterschiedlichen hohen Pauschalsätzen), nämlich Freiberufler (derzeit 16%, ab 2007 19%), Kleinunternehmer (derzeit 0% und weiterhin 0%) und Betreuungsvereine (derzeit 7% ab 2007 wahrscheinlich ebenfalls 7%). Auch wenn es dem Verein zugute kommt, vertrete ich die Meinung: es war keine kluge Entscheidung des Gesetzgebers. Erst recht nicht, wenn wenige Wochen nach dem Beschluss im Bundestag (parteiübergreifend!) dann eine Mehrwertsteuererhöhung angekündigt wird.
Die vom Gesetzgeber eingeführten Aufgaben im Bereich der Beratung über Vorsorgevollmachten werden erfüllt.
Vereinssituation
Wir haben die 2 Jahre Vorbereitungszeit seit Bekanntwerden der Pauschalierungspläne genutzt. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Fallzahlen, die in 2004 deutlich erhöht wurden, stabilisiert werden konnten, aber der Einzugsbereich sich verkleinert hat. Nur noch drei Betreute befinden sich ausserhalb des Gerichtsbezirks Schwabach und Zweigstelle Hilpoltstein, davon einer in Erlangen, sein Umzug nach Hilpoltstein steht unmittelbar bevor, und je einer in Pleinfeld und Nürnberg; beide wohnten früher in Roth, die Betreuung wird auf den besonderen Wunsch der Betreuten weitergeführt. Im Bereich der Stadt Schwabach haben wir derzeit keine Betreuungen mehr, was auch eine notwendige Reaktion auf den Beschluss der Stadt Schwabach darstellt, keine Förderung für Querschnittsaufgaben zu zahlen, obwohl es deutliche Anforderungen aus Schwabach gegeben hat, dort mit Beratungen und Vorträgen aktiv zu werden. Die Stadt Schwabach lehnt die Förderung von Vereinen ab, die nicht dort ihren Sitz haben, was einen Bruch mit der früheren Praxis darstellt und im Verhältnis zum Verhalten des Landkreises (dessen Förderbedingungen auch im überörtlichen Vergleich trotz der Deckelung des Haushaltsansatzes als vorbildlich gelten können) unverständlich ist.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang | 68 |
übernommen | 15 |
abgegeben | 12 |
Stand der Betreuungen am Jahresende | 71 |
Aufteilung am Jahresende | absolut | relativ | |
Geschlecht | männlich | 50 | 70,42% |
weiblich | 21 | 29,58% | |
Herkunft | Landkreis Roth | 71 | 100,00% |
Stadt Schwabach | 0 | 0,00% | |
Zuständigkeit | Gericht Schwabach | 30 | 42,25% |
Gericht Hilpoltstein | 38 | 53,52% | |
andere | 3 | 4,23% | |
Alter bei Übernahme der Betreuung | unter 45 | 32 | 45,07% |
unter 65 | 23 | 32,39% | |
über 65 | 16 | 22,54% | |
Hauptdiagnose | Geistige Behinderung | 14 | 19,72% |
Pflegebedürftigkeit | 14 | 19,72% | |
Psychische Erkrankung | 20 | 28,17% | |
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) | 21 | 29,58% | |
sonstige | 2 | 2,82% | |
Lebenssituation am Jahresende | eigener Haushalt / Wohnung | 19 | 26,76% |
Heim / Bes. Wohnung | 52 | 73,24% | |
Übergangssituation | 0 | 0,00% |
Anmerkungen zur Statistik
Die Frage der "Fallzahlen" bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns früher einmal bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Peter, betreut vom 11.2.2005 bis 17.03.2005
- Philipp, betreut vom 29.9.2003 bis 29.4.2005
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Seniorenzentrum Abenberg
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Teilnahme am Seniorentag des Landkreises Roth
- Informationsstand beim Eltern- und Betreuertag im Auhof
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.
Themen in diesem Zusammenhang waren:- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
- neues SGB XII falsche Interpretation der Sozialhilfe
- Verfahren bei Verlängerung einer Betreuung
- Aufhebung der Betreuung nach kurzer Erkrankung; Vermögensverzeichnis
- Verkauf eines Hauses, Betreute in Erbengemeinschaft, Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen
- Suche nach Anwalt wegen Streit mit Sozialhilfe
- Probleme mit Heim-Wäscherei
- Finanzierung Altentagesstätte in der Behindertenhilfe
- ehrenamtlicher Betreuer möchte als Berufsbetreuer arbeiten
- Eltern als Betreuer, Kind soeben volljährig
- Familienkonflikt und Streit mit Heimleitung und Fachdienst
- Vermögensstreit in der Familie des Betreuten
- im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
- Familienberatung bei zerstrittenen Kinder, wie und wer Vorsorgevollmacht?
- Vorsorgevollmachten bei alleinstehender Frau (mehrfach)
- Betreuerverfügung nach Schlaganfall
- Betreuung Voraussetzungen bei Pflegebedürftigkeit
- gemeinsame Vorsorgevollmacht für Ehepaar
- Teilung einer Vorsorgevollmacht zwischen Familie und Berufsbetreuer
- Vorsorgevollmacht für kinderloses Ehepaar, Vertretung und Ersatzbevollmächtigte
- im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
- Möglichkeiten eines Widerrufs einer bestehenden notariellen Vollmacht wegen Misstrauen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von Eltern eines behinderten Kindes für sich selbst
Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.
- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
Internetauftritt
keine Änderungen zum Vorjahr
Vorsorgevollmachten
Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.
Vormundschaften für Minderjährige
werden vom Verein derzeit nicht geführt.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 38,5 Wochenstunden
- 1 Vertretungskraft für Urlaub und Abwesenheit, ca. 20 % der regelmäßigen Ganztags- Arbeitszeit
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
- 1 Reinigungskraft 1 Wochenstunde.
Fortbildungen
- Jahrestagung der landeskirchlichen Mentoren für die Beratung bei Patientenverfügungen in Zusammenarbeit mit dem Bayr. Hospizverband
- affektive Störungen und ihre neuen Behandlungsmöglichkeitend
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."
Verantwortlich: Gerhard Wendler