Jahresbericht 2002


Vorwort

Mit diesem Bericht geben wir Rechenschaft über das fünfte Jahr, in dem der Diakonie- Betreuungs- Verein gearbeitet hat. Wir können wieder von einem erfüllten und arbeitsreichen Jahr sprechen. Wir registrieren danbkar die gute Zusammenarbeit mit vielen Stellen. Das zeigt sich auch daran, dass wir viele Einladungen erhalten zu Sommerfesten, Jahresfesten, Weihnachtsfeiern etc. Wir wissen, es ist gut gemeint und freuen uns über diese Zeichen des Aneinander Denkens. Aber: Wenn unser Mitarbeiter alle Sommerfeste aller Einrichtungen besuchen will, mit denen laufender Kontakt besteht, weil dort ein Betreuter lebt, dann ist er jeden Sonntag im Sommer belegt! Das kann auch nicht gewollt sein, weder aus familiären Gründen noch im Blick auf sein eigenes ehrenamtliches Engagement. Wir praktizieren deshalb folgende Regelung:

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Rechtsgrundlagen

Im Berichtsjahr haben sich keine Änderungen ergeben.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Geschlecht männlich 62,96%
weiblich 37,04%
Herkunft Landkreis Roth 92,59%
Stadt Schwabach 7,41%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 50,00%
Gericht Hilpoltstein 38,89%
andere 11,11%
Alter bei Übernahme der Betreuung unter 45 50,00%
unter 65 29,63%
über 65 20,37%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 20,37%
Pflegebedürftigkeit 20,37%
Psychische Erkrankung 38,89%
Gehörlosigkeit 20,37%
sonstige 0,00%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt/Wohnung 25,93%
Heim/ Bes. Wohnung 74,07%
Übergangssituation 0,00%

Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluss- Kriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
    • Fachschule für Heilerziehungspflege Auhof
    • Seniorenkreis Evang. Kirchengemeinde Schwabach - Dietersdorf
    • Seniorenkreis Evang. Kirchengemeinde Schwabach - Unterreichenbach
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Ausstellung "10 Jahre Betreuungsgesetz" im Foyer des Landratsamts Roth, zusammen mit der Betreuungsstelle Roth
    • Teilnahme am Seniorentag des Landkreises Roth
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit:

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluss und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.

    Themen in diesem Zusammenhang waren:
    • Verfahren bei Kontenvollmachten
    • Sozialhilferecht und Heimkosten
    • Mangelnde Versorgung und finanzielle Abhängigkeit bei einer dementen Angehörigen, Einleitung einer Betreuung?
    • Anwalt oder Betreuer für einen alten Mann ?
    • Wahlrecht eines Betreuten
    • Vorsorgevollmacht bei Ehepaaren
    • Einstufung im Pflegeheim, Rollstuhlbeschaffung und Aufgabe des Betreuers dabei
    • Vorsorgevollmacht mit oder ohne Notar?
    • Einleitung einer Betreuung bei schwerverletzter Frau, Übergehen der Angehörigen durch Ärzte ?
    • Überprüfung eines Behindertenausweises für Betreute
    • Bettgitter und Fixierung bei dementer Betreuter
    • Widerspruch der Angehörigen gegen die Errichtung einer Betreuung w Mängel im ärztlichen Gutachten
    • Einleitung einer Betreuung bei Alzheimererkrankung
    • Beratung einer ehrenamtlichen Betreuerin aus Ingolstadt mit Betreuung aus Heideck wegen örtlicher Zuständigkeit und Hilfsmöglichkeiten am Heimatort
    • Betreuung und Vollmacht für gebrechliche Mutter
    • Einsetzen eines bestimmten Betreuers
    • Wechsel von Berufsbetreuer zu ehrenamtlichen Betreuer
    • Betreuungsrecht und Erbrecht
    • Betreuerwechsel in der Familie
    • Betreuer im Ausland, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Gericht
    • Anfangsarbeiten bei einer Betreuung mit allen Wirkungskreisen
    • Betreuerverfügung
    • Vorsorgevollmacht oder Betreuerverfügung für gebrechliche Tante
    • Einsetzen eines weiteren Betreuers wegen Vermögensstreit in der Familie
    • Einleitung einer Betreuung für die gebrechliche Mutter (mehrfach)
    • Familienkonflikte bei Einleitung einer Betreuung
    • Bestattungsvorsorge durch den Betreuer
    • Unterhaltspflicht Eltern/ Kind im BSHG
    • Vorsorge für Alleinstehende: Vorsorgevollmacht
    • Betreuter hat geerbt
    • Betreuung für psychisch kranke Tochter, Familien- und Sozialhilfefragen

    Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.

  5. Internetauftritt

    Im Jahr 2001 haben wir eine Homepage errichtet: www.betreuungsverein-roth.de. Sie wurde bis Jahresanfang mehr als 900 mal aufgerufen. Dass sie auch außerhalb gelesen wird, beweisen die Anforderungen an Prospektmaterial, die uns über die Homepage aus ganz Deutschland erreichen. Nach einer Phase der Stagnation hat die Arbeit mit der Homepage einen neuen Schwung bekommen, weil wir einen Mitarbeiter hierfür gesondert beauftragt haben.

Vorsorgevollmachten

Wir informieren über Vorsorgevollmachten, wie der Gesetzgeber es uns aufgibt. In der letzten Zeit wird ausschließlich die gelungene Broschüre des Bayr. Justizministeriums verwendet, nachdem die eigene Broschüre der Betreuungsstellen und der Betreuungsvereine Roth / Schwabach vergriffen ist. Das Bayr. Sozialministerium ist der Meinung, dass Betreuungsvereine als Adressaten für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommen, das Bay. Justizministerium vertritt den Standpunkt, dass für die rechtlichen Angelegenheiten dann die Vereine einen Rechtsanwalt einstellen müssen. Der Spitzenverband hat mitgeteilt, dass für die Tätigkeit der Vereinsmitarbeiter als Bevollmächtigte kein Versicherungsschutz besteht.

Unsere Mitgliederversammlung hat deshalb beschlossen, keine Vorsorgevollmachten mehr entgegenzunehmen, weil eine Tätigkeit, die nicht versicherbar ist, niemanden zugemutet werden kann und die Einstellung eines Rechtsanwalts (für den dann ganz andere Versicherungen abgeschlossen werden müssen und können) auch ausscheidet. Wir nehmen ausschließlich Betreuerverfügungen an. Dies bedeutet für die Betroffenen keine Verschlechterung, weil der betreffende Mensch, der die Angelegenheiten stellvertretend besorgen soll, ja der gleiche ist. Für den Verein ist diese Konstruktion aber existenziell.

Vormundschaften für Minderjährige

werden vom Verein derzeit nicht geführt.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth/ Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."

Verantwortlich: Gerhard Wendler