Jahresbericht 2002
Vorwort
Mit diesem Bericht geben wir Rechenschaft über das fünfte Jahr, in dem der Diakonie- Betreuungs- Verein gearbeitet hat. Wir können wieder von einem erfüllten und arbeitsreichen Jahr sprechen. Wir registrieren danbkar die gute Zusammenarbeit mit vielen Stellen. Das zeigt sich auch daran, dass wir viele Einladungen erhalten zu Sommerfesten, Jahresfesten, Weihnachtsfeiern etc. Wir wissen, es ist gut gemeint und freuen uns über diese Zeichen des Aneinander Denkens. Aber: Wenn unser Mitarbeiter alle Sommerfeste aller Einrichtungen besuchen will, mit denen laufender Kontakt besteht, weil dort ein Betreuter lebt, dann ist er jeden Sonntag im Sommer belegt! Das kann auch nicht gewollt sein, weder aus familiären Gründen noch im Blick auf sein eigenes ehrenamtliches Engagement. Wir praktizieren deshalb folgende Regelung:
- Unser Vereinsbetreuer geht auf kein Fest der Einrichtungen.
- Er kommt, soweit es die Zeit erlaubt, wenn bei einem Fest oder einer Veranstaltung ein einzelner Betreuter besonders im Mittelpunkt steht, z.B. Konfirmation, Kommunion (kommt im Auhof vor) oder eine Feier zum Betriebsjubiläum in der Behindertenwerkstatt.
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- den Betreuungsstellen Roth und Schwabach für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen
- der Redaktion der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung für die regelmäßige Veröffentlichung unserer Sprechstundentermine.
Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Rechtsgrundlagen
Im Berichtsjahr haben sich keine Änderungen ergeben.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Geschlecht | männlich | 62,96% |
weiblich | 37,04% | |
Herkunft | Landkreis Roth | 92,59% |
Stadt Schwabach | 7,41% | |
Zuständigkeit | Gericht Schwabach | 50,00% |
Gericht Hilpoltstein | 38,89% | |
andere | 11,11% | |
Alter bei Übernahme der Betreuung | unter 45 | 50,00% |
unter 65 | 29,63% | |
über 65 | 20,37% | |
Hauptdiagnose | Geistige Behinderung | 20,37% |
Pflegebedürftigkeit | 20,37% | |
Psychische Erkrankung | 38,89% | |
Gehörlosigkeit | 20,37% | |
sonstige | 0,00% | |
Lebenssituation am Jahresende | eigener Haushalt/Wohnung | 25,93% |
Heim/ Bes. Wohnung | 74,07% | |
Übergangssituation | 0,00% |
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluss- Kriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Hanns, betreut von 3.12.2001 bis zum 2.1.2002
- Babetta, betreut vom 19.4.2002 bis zum 19.5.2002
- Käthe, betreut vom 5.9.1997 bis zum 11.6.2002
- Barbara, betreut vom 21.12.2001 bis 28.7.2002
- Peter, betreut vom 30.5.2000 bis 25.9.2002
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
- Fachschule für Heilerziehungspflege Auhof
- Seniorenkreis Evang. Kirchengemeinde Schwabach - Dietersdorf
- Seniorenkreis Evang. Kirchengemeinde Schwabach - Unterreichenbach
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Ausstellung "10 Jahre Betreuungsgesetz" im Foyer des Landratsamts Roth, zusammen mit der Betreuungsstelle Roth
- Teilnahme am Seniorentag des Landkreises Roth
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit:
Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluss und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.
Themen in diesem Zusammenhang waren:- Verfahren bei Kontenvollmachten
- Sozialhilferecht und Heimkosten
- Mangelnde Versorgung und finanzielle Abhängigkeit bei einer dementen Angehörigen, Einleitung einer Betreuung?
- Anwalt oder Betreuer für einen alten Mann ?
- Wahlrecht eines Betreuten
- Vorsorgevollmacht bei Ehepaaren
- Einstufung im Pflegeheim, Rollstuhlbeschaffung und Aufgabe des Betreuers dabei
- Vorsorgevollmacht mit oder ohne Notar?
- Einleitung einer Betreuung bei schwerverletzter Frau, Übergehen der Angehörigen durch Ärzte ?
- Überprüfung eines Behindertenausweises für Betreute
- Bettgitter und Fixierung bei dementer Betreuter
- Widerspruch der Angehörigen gegen die Errichtung einer Betreuung w Mängel im ärztlichen Gutachten
- Einleitung einer Betreuung bei Alzheimererkrankung
- Beratung einer ehrenamtlichen Betreuerin aus Ingolstadt mit Betreuung aus Heideck wegen örtlicher Zuständigkeit und Hilfsmöglichkeiten am Heimatort
- Betreuung und Vollmacht für gebrechliche Mutter
- Einsetzen eines bestimmten Betreuers
- Wechsel von Berufsbetreuer zu ehrenamtlichen Betreuer
- Betreuungsrecht und Erbrecht
- Betreuerwechsel in der Familie
- Betreuer im Ausland, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Gericht
- Anfangsarbeiten bei einer Betreuung mit allen Wirkungskreisen
- Betreuerverfügung
- Vorsorgevollmacht oder Betreuerverfügung für gebrechliche Tante
- Einsetzen eines weiteren Betreuers wegen Vermögensstreit in der Familie
- Einleitung einer Betreuung für die gebrechliche Mutter (mehrfach)
- Familienkonflikte bei Einleitung einer Betreuung
- Bestattungsvorsorge durch den Betreuer
- Unterhaltspflicht Eltern/ Kind im BSHG
- Vorsorge für Alleinstehende: Vorsorgevollmacht
- Betreuter hat geerbt
- Betreuung für psychisch kranke Tochter, Familien- und Sozialhilfefragen
Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.
Internetauftritt
Im Jahr 2001 haben wir eine Homepage errichtet: www.betreuungsverein-roth.de. Sie wurde bis Jahresanfang mehr als 900 mal aufgerufen. Dass sie auch außerhalb gelesen wird, beweisen die Anforderungen an Prospektmaterial, die uns über die Homepage aus ganz Deutschland erreichen. Nach einer Phase der Stagnation hat die Arbeit mit der Homepage einen neuen Schwung bekommen, weil wir einen Mitarbeiter hierfür gesondert beauftragt haben.
Vorsorgevollmachten
Wir informieren über Vorsorgevollmachten, wie der Gesetzgeber es uns aufgibt. In der letzten Zeit wird ausschließlich die gelungene Broschüre des Bayr. Justizministeriums verwendet, nachdem die eigene Broschüre der Betreuungsstellen und der Betreuungsvereine Roth / Schwabach vergriffen ist. Das Bayr. Sozialministerium ist der Meinung, dass Betreuungsvereine als Adressaten für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommen, das Bay. Justizministerium vertritt den Standpunkt, dass für die rechtlichen Angelegenheiten dann die Vereine einen Rechtsanwalt einstellen müssen. Der Spitzenverband hat mitgeteilt, dass für die Tätigkeit der Vereinsmitarbeiter als Bevollmächtigte kein Versicherungsschutz besteht.
Unsere Mitgliederversammlung hat deshalb beschlossen, keine Vorsorgevollmachten mehr entgegenzunehmen, weil eine Tätigkeit, die nicht versicherbar ist, niemanden zugemutet werden kann und die Einstellung eines Rechtsanwalts (für den dann ganz andere Versicherungen abgeschlossen werden müssen und können) auch ausscheidet. Wir nehmen ausschließlich Betreuerverfügungen an. Dies bedeutet für die Betroffenen keine Verschlechterung, weil der betreffende Mensch, der die Angelegenheiten stellvertretend besorgen soll, ja der gleiche ist. Für den Verein ist diese Konstruktion aber existenziell.
Vormundschaften für Minderjährige
werden vom Verein derzeit nicht geführt.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 38,5 Wochenstunden
- 1 Vertretungskraft für Urlaub und Abwesenheit, ca. 20 % der regelmäßigen Ganztags- Arbeitszeit
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
- 1 Reinigungskraft 1 Wochenstunde.
Fortbildungen
- Das neue Heimgesetz
- Neue Behandlungsmöglichkeiten Psychischer Erkrankungen
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth/ Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."
Verantwortlich: Gerhard Wendler