Jahresbericht 2008
Danksagung
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- der Betreuungsstelle Roth für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen
- der Redaktion der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung für die regelmäßige Veröffentlichung unserer Sprechstundentermine.
Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Vereinssituation
Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht. Die Verringerung der Betreutenzahlen war geplant und hängt mit dem endlich notwendigen Abbau von nicht genommenem Urlaub und Überstunden zusammen.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang | 63 |
übernommen | 6 |
abgegeben | 11 |
Stand der Betreuungen am Jahresende | 58 |
Aufteilung am Jahresende | absolut | relativ | |
Geschlecht | männlich | 38 | 65,52% |
weiblich | 20 | 34,48% | |
Herkunft | Landkreis Roth | 59 | 100,00% |
Stadt Schwabach | 0 | 0,00% | |
Zuständigkeit | Gericht Schwabach | 56 | 96,55% |
andere | 2 | 3,45% | |
aktuelles Alter | unter 65 | 45 | 77,59% |
über 65 | 13 | 22,41% | |
Hauptdiagnose | Geistige Behinderung | 17 | 29,31% |
Pflegebedürftigkeit | 6 | 10,34% | |
Psychische Erkrankung | 14 | 24,14% | |
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) | 21 | 36,21% | |
sonstige | 0 | 0,00% | |
Lebenssituation am Jahresende | eigener Haushalt / Wohnung | 8 | 13,79% |
Heim / Bes. Wohnung | 50 | 86,21% |
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Babette, betreut vom 18.10.2002 bis 10.4.2008
- Günther, betreut vom 3.12.1999 bis 15.9.2008
- Karl, betreut vom 4.2.2004 bis 2.10.2008
- Eleonore, betreut vom 7.12.2004 bis 3.11.2008
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried
- Diakonieverein der evang. Kirchengemeinde Nürnberg St. Lorenz
- Regens-Wagner-Stiftung Zell, Wohnverbund Don Bosco; Elterntag
- AG SPD 60+ Unterbezirk Roth in Schwanstetten
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
- Informationsstand auf dem Marktplatz in Roth im Rahmen der Opferwoche der Diakonie
- Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.
Themen in diesem Zusammenhang waren:- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
- Anspruch auf ehrenamtliche Betreuerpauschale, Höhe, Verfahren
- Betreuung für Vater, Wirkungskreis Medizin, Pflegekasse, Behindertenausweis
- Abwägung, ob Unterbringung bei drogenabhängigem Betreuten erforderlich ist
- Zusammenarbeit zwischen Berufsbetreuer und Angehörigen
- Behinderte Frau im Heim, Situation nach Tod des Vaters, Ersatzbetreuung und Änderungen bei Sozialhilfe; Forderung aus Erbteil
- Vermögensverzeichnis und Jahresbericht, Antrag Auslagenpauschale
- Umgang mit nicht betreuenden Angehörigen in zerstrittenem Betreutenumfeld
- Umzug eines behinderten Sohnes und einer pflegebedürftigen Mutter, beide unter Betreuung, in die Nähe der Angehörigen
- Verfahren Betreuungsgeld SGB XI § 45b
- Umzug eines Verkehrsunfallopfers unter Betreuung zurück in das frühere häusliche Umfeld
- im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Einleitung einer Betreuung für demente Ehefrau bei Pflegebedürftigkeit und fehlender Vollmacht
- Betreuung für behinderten Angehörigen, Aufteilung der Wirkungskreise in der Familie
- behinderter Angehöriger: rechtliche Betreuung erforderlich oder praktische Unterstützung ausreichend?
- Besprechen von Vorsorgevollmachten für alt werdende Eltern
- Regeln für Betreuer, Erwartungen an Vorsorgevollmacht-Nehmer
- Vorsorgevollmacht oder Betreuung, Wohnrechtsentschädigung und Vermögensfragen
- Widerruf einer Vorsorgevollmacht, die erschlichen wurde
- Möglichkeiten bei einer Vollmacht der Mutter gegenüber deren Ehemann in finanziellen Dingen vorzugehen
- Einleiten einer Betreuung bei dementer Mutter, gesunder Vater
- Vorsorgevollmacht oder Betreuung bei Witwe mit drei volljährigen Kindern
- Vorsorgevollmacht für gleichgeschlechtliches Paar, das noch nicht verpartnert ist
- Einleitung der Betreuung für Landwirt
- Betreuungseinleitung bei Chorea Huntington
- Beteiligung von Angehörigen im Betreuungsverfahren
- Einleitung einer Betreuung für hyperaktives Kind nach Volljährigkeit
- Betreuung nach Hirnblutung und Bewußtlosigkeit
- Möglichkeiten, als ehrenamtlicher Betreuer wieder entlassen zu werden, weil die berufliche Situation sich geändert hat
- Vorsorgevollmacht bei Ehepaar, beide in zweiter Ehe lebend, mit Kindern jeweils aus erster Ehe und gemeinsamem Grundbesitz
- innferfamiliäre Konflikte bei pflegebedürftigen alten Eltern
- Suche nach Textvorschlägen für Patientenverfügung
- im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
- Betreuung w. Vorsorgevollmacht abgelehnt, Probleme in der Durchführung
- Adoption einer erwachsenen Person wegen Kinderlosigkeit
- Verhalten des Bevollmächtigen bei Nichteinlösung der Pflichten gegenüber dem Vollmachtgeber aus einem Übergabevertrag
- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
Internetauftritt
Seit ca. September hat unsere Homepage eine neue Gliederung.
Vorsorgevollmachten
Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.
Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 40 Wochenstunden
- 1 Vertretungskraft für Urlaub und Abwesenheit, ca. 20 % der regelmäßigen Ganztags- Arbeitszeit
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
- 1 Reinigungskraft 1 Wochenstunde.
Fortbildungen
- Der Betreute im Strafverfahren
- Selbstmanagement im betreuerischen Alltag
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern
Verantwortlich: Gerhard Wendler