Jahresbericht 2008


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht. Die Verringerung der Betreutenzahlen war geplant und hängt mit dem endlich notwendigen Abbau von nicht genommenem Urlaub und Überstunden zusammen.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 63
übernommen 6
abgegeben 11
Stand der Betreuungen am Jahresende 58

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 38 65,52%
weiblich 20 34,48%
Herkunft Landkreis Roth 59 100,00%
Stadt Schwabach 0 0,00%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 56 96,55%
andere 2 3,45%
aktuelles Alter unter 65 45 77,59%
über 65 13 22,41%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 17 29,31%
Pflegebedürftigkeit 6 10,34%
Psychische Erkrankung 14 24,14%
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) 21 36,21%
sonstige 0 0,00%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt / Wohnung 8 13,79%
Heim / Bes. Wohnung 50 86,21%
Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried
    • Diakonieverein der evang. Kirchengemeinde Nürnberg St. Lorenz
    • Regens-Wagner-Stiftung Zell, Wohnverbund Don Bosco; Elterntag
    • AG SPD 60+ Unterbezirk Roth in Schwanstetten
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
    • Informationsstand auf dem Marktplatz in Roth im Rahmen der Opferwoche der Diakonie
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.

    Themen in diesem Zusammenhang waren:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Anspruch auf ehrenamtliche Betreuerpauschale, Höhe, Verfahren
      • Betreuung für Vater, Wirkungskreis Medizin, Pflegekasse, Behindertenausweis
      • Abwägung, ob Unterbringung bei drogenabhängigem Betreuten erforderlich ist
      • Zusammenarbeit zwischen Berufsbetreuer und Angehörigen
      • Behinderte Frau im Heim, Situation nach Tod des Vaters, Ersatzbetreuung und Änderungen bei Sozialhilfe; Forderung aus Erbteil
      • Vermögensverzeichnis und Jahresbericht, Antrag Auslagenpauschale
      • Umgang mit nicht betreuenden Angehörigen in zerstrittenem Betreutenumfeld
      • Umzug eines behinderten Sohnes und einer pflegebedürftigen Mutter, beide unter Betreuung, in die Nähe der Angehörigen
      • Verfahren Betreuungsgeld SGB XI § 45b
      • Umzug eines Verkehrsunfallopfers unter Betreuung zurück in das frühere häusliche Umfeld
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Vorsorgevollmacht
      • Einleitung einer Betreuung für demente Ehefrau bei Pflegebedürftigkeit und fehlender Vollmacht
      • Betreuung für behinderten Angehörigen, Aufteilung der Wirkungskreise in der Familie
      • behinderter Angehöriger: rechtliche Betreuung erforderlich oder praktische Unterstützung ausreichend?
      • Besprechen von Vorsorgevollmachten für alt werdende Eltern
      • Regeln für Betreuer, Erwartungen an Vorsorgevollmacht-Nehmer
      • Vorsorgevollmacht oder Betreuung, Wohnrechtsentschädigung und Vermögensfragen
      • Widerruf einer Vorsorgevollmacht, die erschlichen wurde
      • Möglichkeiten bei einer Vollmacht der Mutter gegenüber deren Ehemann in finanziellen Dingen vorzugehen
      • Einleiten einer Betreuung bei dementer Mutter, gesunder Vater
      • Vorsorgevollmacht oder Betreuung bei Witwe mit drei volljährigen Kindern
      • Vorsorgevollmacht für gleichgeschlechtliches Paar, das noch nicht verpartnert ist
      • Einleitung der Betreuung für Landwirt
      • Betreuungseinleitung bei Chorea Huntington
      • Beteiligung von Angehörigen im Betreuungsverfahren
      • Einleitung einer Betreuung für hyperaktives Kind nach Volljährigkeit
      • Betreuung nach Hirnblutung und Bewußtlosigkeit
      • Möglichkeiten, als ehrenamtlicher Betreuer wieder entlassen zu werden, weil die berufliche Situation sich geändert hat
      • Vorsorgevollmacht bei Ehepaar, beide in zweiter Ehe lebend, mit Kindern jeweils aus erster Ehe und gemeinsamem Grundbesitz
      • innferfamiliäre Konflikte bei pflegebedürftigen alten Eltern
      • Suche nach Textvorschlägen für Patientenverfügung
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Betreuung w. Vorsorgevollmacht abgelehnt, Probleme in der Durchführung
      • Adoption einer erwachsenen Person wegen Kinderlosigkeit
      • Verhalten des Bevollmächtigen bei Nichteinlösung der Pflichten gegenüber dem Vollmachtgeber aus einem Übergabevertrag
  5. Internetauftritt

    Seit ca. September hat unsere Homepage eine neue Gliederung.

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Verantwortlich: Gerhard Wendler