Jahresbericht 2011


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht. Die Erhöhung der Betreutenzahlen war nicht geplant und hängt mit speziellen Nachfragen zusammen, bei denen ausdrücklich die konkreten Erfahrungen und Kompetenzen angefragt wurden. Im nächsten Jahr soll es wieder weniger Neuaufnahmen geben.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 62
übernommen 13
abgegeben 6
Stand der Betreuungen am Jahresende 69

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 46 66,67%
weiblich 23 33,33%
Aufenthalt Heim 63 91,30%
Wohnung 6 8,70%
Betreuungsgericht Schwabach 65 94,20%
andere 4 5,80%
Diagnose Geistig Behindert 21 30,43%
Gehörlos (mehrfachbehindert) 26 37,68%
Pflegebedürftig 5 7,25%
Psychisch Krank 16 23,19%
Sonstiges 1 1,45%
Alter unter 45 29 42,03%
45 bis 65 21 30,43%
über 65 19 27,54%
Dauer der abgegebenen Betreuungen in Jahren 2,64
Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschlusskriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Seniorenstammtisch der SPD Schwanstetten
    • Elterntag der Sonderberufsschule Zell “Was kommt auf mich zu, wenn mein behindertes Kind volljährig wird?”
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
    Themen der Beratungsgespräche:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Konflikt zwischen Eltern und Familienkasse wegen Kosten des häuslichen Aufenthalts eines behinderten Betreuten bei seinen Eltern
      • Erbe nach Tod des Vaters und Anspruch der Sozialhilfe, Mutter gleichzeitig Miterbin und Betreuerin
      • Suche nach zuständigem Sozialpsychiatrischem Dienst
      • Suche nach Beratungsmöglichkeiten für demente Mutter (Alltagsprobleme)
      • Finanzierungsstrukturen beim Wechsel von der Förderschule zur Eingliederung durch die Agentur für Arbeit
      • Erstes Vermögensverzeichnis bei neuer Betreuung, rechtliche Details des Einwilligungsvorbehalts für Vermögen
      • Sozialhilfe für behindertes volljähriges Kind in den Ferien zuhause
      • vorsorgliche Überlegungen zu lebensgefährlichen Erkrankungen bei behinderten, nicht kommunikationsfähigen Betreuten (mehrere Beratungen)
      • Vorentscheidungen von Familienangehörigen, die zum Teil gleichzeitig Betreuer sind, zu Fragen der Beisetzung und Grabrechte (mehrere Beratungen)
      • Wahlrecht und Betreuung
      • Die Aufwandsentschädigung und das Abrechnungsverfahren hierzu
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Sorge um demente Mieterin, 91 Jahre, weist Hilfe ab
      • Wie beginne ich eine Diskussion über Patientenverfügung etc. mit der hochbetagten Großmutter, ohne dass sie wütend wird?
      • Einleitung einer Betreuung für demente Dame, 94 Jahre, im Landkreis Nürnberger Land, Angehörige im Landkreis Roth
      • neue Betreuung für 25-jährige Tochter mit akuter Psychose
      • Betreuung oder allgemeine Sozialberatung? Abgrenzung bei Sucht und Behinderung ohne die Folge, Angelegenheiten nicht besorgen zu können
      • Beratung von Eltern einer behinderten Tochter an der Grenze zur Volljährigkeit, Betreuungsverfahren läuft bereits, die Eltern verstehen die gerichtlichen Schreiben nicht
      • verwitweter Vater wegen Betreuung für demnächst volljährigen behinderten Sohn, Sozialhilfe, Kindergeld, Behindertenausweis, Erbrecht
      • Betreuung für dement werdenden Vater, 83 Jahre und bereits Pflegefall
      • hochbetagte Eltern widerrufen Vorsorgevollmacht und kündigen den Pflegedienst, Einleitung der Betreuung
      • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuerverfügung, Rentnerehepaar mit Grundbesitz, 2 Kinder
      • Vorsorgevollmacht umfassend für Witwer im Rentenalter, Grundbesitz, Kinder und Enkel, Beratung nach Vorabinformation beim Landkreis-Seniorentag
      • Anfrage wegen Auslagenersatz für Bevollmächtigten oder Betreuer
      • Anfrage zur Betreuungsnotwendigkeit bei krebskranker betagter Tante, die alle Hilfe ablehnt
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Eintrag in das Zentralregister bei der Notarkammer

    Ein weiteres Arbeitsfeld entwickelt sich ungewollt: Wahrscheinlich, weil der Betreuungsverein unter den Telefonbucheinträgen der Diakonie weit vorne steht oder weil viele Menschen eine andere Idee vom Begriff “Betreuung” haben, erreichen uns zunehmend Anfragen und Anrufe zu allen möglichen diakonischen Angeboten. Zu bemerken ist auch, dass manche Klienten die Telefonnummer ihrer eigenen Stelle, zum Beispiel der Suchtberatung oder der ambulanten Krankenpflege, nicht kennen und dann bei uns auf dem Anrufbeantworter Termine absagen oder Leistungen anfordern. Da stößt der Verein an seine Grenzen.

  5. Internetauftritt

    keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen nur wenige Einzelstunden erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Verantwortlich: Gerhard Wendler