Jahresbericht 2013


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage. Die Betreutenzahlen bleiben in diesem Jahr konstant. Die Nachfrage nach Beratungsgesprächen ist weiterhin stabil, viele kommen auch nach einigen Jahren nochmal auf den Verein zu. Die Nachfrage nach Veranstaltungen hat sich verflüchtigt, das Thema ist derzeit in den Kreisen, die sich im Bereich der Erwachsenenbildung bewegen, nicht aktuell. Das wird sich sicher wieder ändern.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 70
übernommen 6
abgegeben 4
Stand der Betreuungen am Jahresende 72

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 50 69,44%
weiblich 22 30,56%
Aufenthalt Heim 64 88,89%
Wohnung 8 11,11%
Betreuungsgericht Schwabach 68 94,44%
andere 4 5,56%
Diagnose Geistig Behindert 23 31,94%
Gehörlos (mehrfachbehindert) 31 43,06%
Pflegebedürftig 4 5,56%
Psychisch Krank 13 18,06%
Sonstiges 1 1,39%
Alter unter 45 29 40,28%
45 bis 65 27 37,50%
über 65 16 22,22%
Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschlusskriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Förderverein und Elternbeirat der Sonderschule Regens Wagner Zell: Elterninformationstag mit Jahresversammlung des Verein: Vortrag “Was kommt auf mich zu, wenn mein behindertes Kind volljährig wird?” &endash; Im Anschluss ca. 10 Beratungsgespräch
    • Diakonieverein Schwabach-Unterreichenbach: Keine Angst vor dem Betreuungsrecht!
    • Gymnasium Roth, Religionsunterricht: 1 Doppelstunde zum Betreuungsrecht
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
    • Mitarbeit an der Fortbildung von Wohnbereichsleitern in der Rummelsberger Diakonie &endash; Behindertenhilfe
    • Landkreis Seniorentag mit Informationsstand und vielen Einzelgesprächen sowohl zum Thema Vorsorgevollmacht als auch Betreuung, z.B. bei behinderten erwachsenen Kindern
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
    Themen der Beratungsgespräche:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Telekomunternehmen akzeptiert Kündigung durch Betreuerin nicht
      • Berechtigung zum unentgeltlichen öffentlichen Nahverkehr bei Wohnungswechsel
      • Darf ein Betreuer ein Fahrzeug auf den Namen des Betreuten zulassen?
      • Entfremdung und Streit zwischen Betreuerin (Mutter) und stellv. Betreuerin (aus dem Bekanntenkreis)
      • Heimwechsel w. Mangelhafter Leistung des Heimes, Kostenträgerwechsel?, Verfahren
      • Suchtberatung fragt an wegen Betreuung für Klienten, Betreuerwechsel, Kommunikationsprobleme, Verfahrensfragen
      • Grundsicherung und Anrechnung von Werkstattlohn
      • Tagespflege wird nach 5 Jahren plötzlich nicht mehr gezahlt &endash; Probleme liegen beim Träger der Einrichtung
      • Wann finanziert die Krankenkasse ein Therapierad?
      • Betreuer (Eltern) wollen Behindertentestament machen, an Anwalt verwiesen
      • Betreuerin will verhindern, dass der Betreute aus der Werkstatt in die Förderstätte verlegt wird und so sein Arbeitseinkommen verliert
      • Versorgung eines leerstehenden Hauses bei Pflegebedürftigkeit des Betreuten
      • Kündigung eines Mietverhältnisses
      • Wohnrechtsentschädigung bei stationärer Pflegebedürftigkeit
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • vorläufige Betreuung ist ausgelaufen, wie geht es weiter? Vorsorgevollmacht und Testament
      • Vorsorge für behinderte Tochter mit progressiv verlaufender Krankheit; Vollmacht, Betreuung und innerfaniliäre Spannungen
      • Betreuung eines volljährig werdenden behinderten Kindes durch die Eltern trotz Insolvenz des elterlichen Betriebs?
      • Vorsorge umfassend für Ehepaar mit 1 Sohn und 2 Enkeln, massive familiäre Spannungen
      • Entwurf einer Vorsorgevollmacht für Tochter und Schwiegersohn nach Formular aus dem Internet
      • Wann ist notarielle Form sinnvoll und notwendig?
      • Verfahrensfragen bei einer eingeleiteteten Betreuung, Betreuerauswahl
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Eintrag in das Zentralregister bei der Notarkammer

    Ein weiteres Arbeitsfeld entwickelt sich ungewollt: Wahrscheinlich, weil der Betreuungsverein unter den Telefonbucheinträgen der Diakonie weit vorne steht oder weil viele Menschen eine andere Idee vom Begriff “Betreuung” haben, erreichen uns zunehmend Anfragen und Anrufe zu allen möglichen diakonischen Angeboten. Zu bemerken ist auch, dass manche Klienten die Telefonnummer ihrer eigenen Stelle, zum Beispiel der Suchtberatung oder der ambulanten Krankenpflege, nicht kennen und dann bei uns auf dem Anrufbeantworter Termine absagen oder Leistungen anfordern. Da stößt der Verein an seine Grenzen.

  5. Internetauftritt

    keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen nur wenige Einzelstunden erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

In diesem Jahr keine, die Begründung ergibt sich aus dem letzten Absatz des Berichts.

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Auf Wiedersehen

Dies ist mein letzter Jahresbericht. Mein Berufsleben endet im Februar 2014. Es war geplant, dass die Betreuungen alle zum 1. Januar an meine Nachfolgerin übergehen. Gleichzeitig wollte sich der Verein auflösen und das Vermögen und die Arbeit an das Diakonische Werk Schwabach übergeben. Dort hat es Verzögerungen gegeben, so dass erst am 15. November entschieden werden konnte, wer meine Nachfolge antritt. Das brachte den Zeitplan durcheinander, aber bis Ende Februar 2014 wird alles in den richtigen Bahnen sein.

Im Sommer 1977 habe ich als Berufsanfänger meine erste Erwachsenenvormundschaft übernommen. Es dürften rund 250 Menschen sein, die die Gerichte mir im Laufe der Jahrzehnte anvertraut haben. Dafür danke ich.

Verantwortlich: Gerhard Wendler