Jahresbericht 2010
Danksagung
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- der Betreuungsstelle Roth für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen.
Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Vereinssituation
Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht. Die Verringerung der Betreutenzahlen war geplant und hängt mit dem endlich notwendigen Abbau von nicht genommenem Urlaub und Überstunden zusammen.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang | 58 |
übernommen | 9 |
abgegeben | 5 |
Stand der Betreuungen am Jahresende | 62 |
Aufteilung am Jahresende | absolut | relativ | |
Geschlecht | männlich | 43 | 69,35% |
weiblich | 19 | 30,65% | |
Aufenthalt | Heim | 58 | 93,55% |
Wohnung | 4 | 6,45% | |
Betreuungsgericht | Schwabach | 56 | 90,32% |
andere | 6 | 9,68% | |
Diagnose | Geistig Behindert | 19 | 30,65% |
Gehörlos (mehrfachbehindert) | 23 | 37,10% | |
Pflegebedürftig | 3 | 4,84% | |
Psychisch Krank | 17 | 27,42% | |
Sonstiges | 0 | 0,00% | |
Alter | unter 45 | 25 | 40,32% |
45 bis 65 | 21 | 33,87% | |
über 65 | 16 | 25,81% | |
Dauer der abgegebenen Betreuungen in Jahren | 3,73 |
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschlusskriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Rosa, betreut vom 27.09.2006 bis 17.02.2010
- Klothilde, betreut vom 02.05.2002 bis 03.08.2010
- Gertrud, betreut vom 29.07.2010 bis 06.09.2010
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
In diesem Jahr erreichte uns keine einzige Anfrage. Das hängt sicher damit zusammen, dass der Bedarf nach der Gesetzesnovelle vom September 2009 im Herbst des Vorjahres hoch war.
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
- Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
Themen der Beratungsgespräche:- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
- Anfangsprobleme, Abgrenzung zum Ergänzungsbetreuer, Pflegekasse, Vermögensverzeichnis
- Anrechnung von Unterkunftskosten beim Kindergeld für behinderte erwachsenene Kinder
- Betreueraufgaben bei Tod, Aufgaben von Angehörigen nach Bestattungsgesetz
- Mutter als Betreuerin, Erbe der Großmutter selbst und für die Betreute ausschlagen? Folgen für die Betreute, Genehmigungspflichten
- im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
- verheiratete Frau in zerrütteter Ehe benötigt fremde Betreuung w. Depressionen
- alleinstehende Frau, manisch-depressiv braucht Betreuung, Freundin will ehrenamtlich übernehmen
- Vollmachtgeberin wegen Tragweite der Vollmacht beraten
- körperbehinderte Frau, Rollstuhlfahrerin mit progressiver Erkrankung, Patientenverfügung und Betreuervollmacht einschl. Eintrag in der Bundesnotarkammer
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für älter werdendes Ehepaar mit Grundbesitz
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für verheiratete Rentnerin zugunsten eines von mehreren Kindern, innerfamiliäre Konstellation
- Alleinstehende Frau mit Hirnblutung, Betreuung erforderlich? Wirkungskreise? Sozialhilfe
- im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
- Erweiterung einer Vorsorgevollmacht (Großvater – Großmutter) auf Enkeltochter
- Pflegeheimeinzug, gleichzeitig ist der Bevollmächtigte erkrankt und fällt aus
Ein weiteres Arbeitsfeld entwickelt sich ungewollt: Wahrscheinlich, weil der Betreuungsverein unter den Telefonbucheinträgen der Diakonie weit vorne steht oder weil viele Menschen eine andere Idee vom Begriff “Betreuung” haben, erreichen uns zunehmend Anfragen und Anrufe zu allen möglichen diakonischen Angeboten. Zu bemerken ist auch, dass manche Klienten die Telefonnummer ihrer eigenen Stelle, zum Beispiel der Suchtberatung oder der ambulanten Krankenpflege, nicht kennen und dann bei uns auf dem Anrufbeantworter Termine absagen oder Leistungen anfordern. Da stößt der Verein an seine Grenzen.
- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
Internetauftritt
keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr
Vorsorgevollmachten
Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen nur wenige Einzelstunden erforderlich.
Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 40 Wochenstunden
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
Fortbildungen
- Büromanagement
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern
Verantwortlich: Gerhard Wendler