Jahresbericht 2012


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage. Die Betreutenzahlen bleiben in diesem Jahr konstant, was aber nicht planbar war: zuletzt war kurz vor Weihnachten noch ein Todesfall. Die Nachfrage nach Beratungsgesprächen ist weiterhin stabil, viele kommen auch nach einigen Jahren nochmal auf den Verein zu. Die Nachfrage nach Veranstaltungen hat sich verflüchtigt, das Thema ist derzeit in den Kreisen, die sich im Bereich der Erwachsenenbildung bewegen, nicht aktuell. Das wird sich sicher wieder ändern.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 69
übernommen 7
abgegeben 7
Stand der Betreuungen am Jahresende 69

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 47 68,12%
weiblich 22 31,88%
Aufenthalt Heim 62 89,86%
Wohnung 7 10,14%
Betreuungsgericht Schwabach 66 95,65%
andere 3 4,35%
Diagnose Geistig Behindert 22 31,88%
Gehörlos (mehrfachbehindert) 28 40,58%
Pflegebedürftig 5 7,25%
Psychisch Krank 13 18,84%
Sonstiges 1 1,45%
Alter unter 45 31 44,93%
45 bis 65 23 33,33%
über 65 15 21,74%
Dauer der abgegebenen Betreuungen in Jahren 3,95
Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschlusskriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlass verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

    wurden nicht nachgefragt, verschiedene Anfragen für 2013 laufen aber bereits

  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
    • Beratung verschiedener Heimleitungen und Fachdienste bei Fragen im Betreuungsrecht und Aufgabenverteilung Heim – Behindertenwerkstatt – Betreuer
    • Mitarbeit an der Weiterentwicklung des fachlichen Konzepts der Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung – Einführung von Casemanagern – mein Schwerpunkt dabei: die Stellung der Betreuer und Angehörigen zu den neuen Strukturen
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
    Themen der Beratungsgespräche:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • kann die Betreuerin (Mutter) eine für die Betreute schädliche, aber von ihr möglicherweise gewünschte Schwangerschaft verhindern?
      • Erweiterung der Betreuung wegen Verschlechterung der Gesundheit
      • Abzweigung des Kindergelds an die Sozialhilfe bei Heimaufenthalt eines behinderten Kindes
      • Betreuter in stationärer Behindertenhilfe, am Wochenende zuhause; Vater pflegebedürftig und Familie zuhause überlastet, ergänzende Angebote und Hilfen
      • Streit zwischen Betreuer, Arzt und Heim über Medikamentengabe
      • Betreuung für Ehemann, Betreuerin (Ehefrau) arbeitslos und krank, Mutter im Haushalt ebenfalls gebrechlich
      • Hilfe für weiter entfernt wohnende Angehörige in die Nähe des behinderten Betreuten zu ziehen
      • Betreute nach Schlaganfall im Sterbeprozess, Patientenverfügung nicht vorhanden, mutmaßlicher Wille, ethische und Verfahrensfragen
      • Anfrage der Krankenkasse: Darf die Betreute ohne Wissen der Betreuerin Auskunft über das Krankengeld erhalten?
      • Betreuung für behinderte Tochter, diese beantragt Aufhebung nach Familienstreit und Auszug
      • Abgabe einer ehrenamtlichen Betreuung weil der Betreute die Betreuerin tätlich bedroht und beschimpft
      • Ehrenamtliche Betreuerin (Mutter) trifft wegen Alters umfassende Vorsorge: Ersatzbetreuerin aus dem Freundeskreis, Behindertentestament, Bestattungsvorsorge, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für sich selbst ; Wiederholter Kontakt zum Fortgang des Verfahrens
      • Aufgabenkreis Teilnahme am Arbeitsleben mit Einwilligungsvorbehalt, die Betreute verweigert den Kontakt zur Betreuerin, Krankenversicherung, Alg1-Ansprüche unklar
      • Verzeichnis des Vermögens bei Gericht, Grundsicherung für haushaltsangehörigen Sohn, Testament, Nutzung eines Fahrzeugs für behindete Menschen
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Einleitung einer Betreuung für behinderte Frau, Aufgaben des Betreuers
      • Erstellen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfüung und Betreuerverfügung bei Ehepaar mit erwachsenen Kindern und Hausbesitz, Fragen der Formvorschriften
      • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, begrenzt auf Immobilienvermögen bei bekannter tödlich verlaufender Vorerkrankung, Ehepaar mit Grundbesitz und ehelichen Kindern
      • Voraussetzung einer Betreuung bei Verdacht auf Alkoholismus
      • Einleitung einer Betreuung bei 17 jährigem Jugendlichen, Eltern geschieden aber gemeinsames Sorgerecht: gemeinsame Betreuung?
      • Zusammenarbeit von Berufsbetreuerin und Angehörigen der Betreuten
      • Errichtung einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht bei Ehepaar u. erw. Kindern Enkeltochter als Bevollmächtigte kann ihre Aufgabe aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben, Einleitung einer Betreuung
      • Nachbarin kann sich nicht mehr ausreichend um Alkoholiker kümmern, Betreuung erforderlich, Obdachlosigkeit droht
      • Ab welchem Zeitpunkt ist ein Behindertenausweis sinnvoll?
      • Alleinstehende Frau ohne Familie will umfassende Vorsorge: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung, auch Fragen nach Begräbnis und Erbfolge
      • Vorsorge für Eltern in umfassenden Sinn, drei Kinder, Grundbesitz, beginnende Demenz eines Elternteils
      • alleinstehende Frau, 5 erwachsene Kinder zum Teil im Ausland: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Auswirkungen auf Familiendynamik
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Eintrag in das Zentralregister bei der Notarkammer
      • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ergänzung durch Bestattungsvorsorge beginnende Demenz, Vollmachtgeber lehnt Hilfe ab
      • Einleitung Verfahren Pflegekasse bei bestehender Vollmacht
      • wiederholte Verhaltensprobleme einer 19 jährigen behinderten Tochter in der Familie, Eltern sind Betreuer, Probleme sind aber mehr erzieherischer Art

    Ein weiteres Arbeitsfeld entwickelt sich ungewollt: Wahrscheinlich, weil der Betreuungsverein unter den Telefonbucheinträgen der Diakonie weit vorne steht oder weil viele Menschen eine andere Idee vom Begriff “Betreuung” haben, erreichen uns zunehmend Anfragen und Anrufe zu allen möglichen diakonischen Angeboten. Zu bemerken ist auch, dass manche Klienten die Telefonnummer ihrer eigenen Stelle, zum Beispiel der Suchtberatung oder der ambulanten Krankenpflege, nicht kennen und dann bei uns auf dem Anrufbeantworter Termine absagen oder Leistungen anfordern. Da stößt der Verein an seine Grenzen.

  5. Internetauftritt

    keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr

  6. Inklusion im Krankenhaus

    Als Betreuer in verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe (hier insbesondere im Auhof und bei Regens Wagner Zell) mache ich auch Erfahrungen mit den verschiedenen Kliniken, wenn neben der Behinderung eine medizinische Behandlung erforderlich wird. Diese Zusammenarbeit gestaltet sich sehr unterschiedlich, sehr gute Erfahrungen stehen neben schlechten. Das hat mich bewogen, ein Gespräch beider Einrichtungen miteinander zu initiieren, in dem die Erfahrungen und Strategien berichtet werden und gemeinsam mit der Kreisklinik Roth und der AOK nach Lösungen gesucht wird. Ein erstes Gespräch dazu fand im Februar statt. Es wurde eine direkte Kommunikation zwischen namentlich benannten Ansprechpartnerinnen und -partnern in den Heimen und der Klinik vereinbart.

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen nur wenige Einzelstunden erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Verantwortlich: Gerhard Wendler