Jahresbericht 2006
Danksagung
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- der Betreuungsstelle Roth für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen
- der Redaktion der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung für die regelmäßige Veröffentlichung unserer Sprechstundentermine.
Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Rechtsgrundlagen
im Berichtsjahr keine Änderungen
Die vom Gesetzgeber eingeführten Aufgaben im Bereich der Beratung über Vorsorgevollmachten werden erfüllt.
Vereinssituation
Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang | 71 |
übernommen | 6 |
abgegeben | 10 |
Stand der Betreuungen am Jahresende | 67 |
Aufteilung am Jahresende | absolut | relativ | |
Geschlecht | männlich | 48 | 71,64% |
weiblich | 19 | 28,36% | |
Herkunft | Landkreis Roth | 67 | 100,00% |
Stadt Schwabach | 0 | 0,00% | |
Zuständigkeit | Gericht Schwabach | 26 | 38,81% |
Gericht Hilpoltstein | 40 | 59,70% | |
andere | 1 | 1,49% | |
Alter bei Übernahme der Betreuung | unter 45 | 32 | 47,76% |
unter 65 | 21 | 31,34% | |
über 65 | 14 | 20,90% | |
Hauptdiagnose | Geistige Behinderung | 17 | 25,37% |
Pflegebedürftigkeit | 12 | 17,91% | |
Psychische Erkrankung | 18 | 26,87% | |
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) | 20 | 29,85% | |
sonstige | 0 | 0,00% | |
Lebenssituation am Jahresende | eigener Haushalt / Wohnung | 14 | 20,90% |
Heim / Bes. Wohnung | 53 | 79,10% | |
Übergangssituation | 0 | 0,00% |
Anmerkungen zur Statistik
Die Frage der "Fallzahlen" bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns früher einmal bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Lore Lotte, betreut vom 2.5.2000 bis 10.01.2006
- Margot, betreut vom 4.8.2004 bis 29.3.2006
- Anna, betreut vom 20.03.2000 bis 4.8.2006
- Bernhard, betreut vom 12.7.2005 bis 30.10.2006
- Eleonore, betreut vom 27.9.2000 bis 30.12.2006
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Elternabend der Förderschule Schwabach
- Seniorenzentrum Abenberg
- Offene Behindertenarbeit Roth
- Hospizverein Roth
- Fachschule für Heilerziehungspflege Allersberg-Ebenried
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
- Informationsstand auf dem Marktplatz Roth in Zusammenarbeit mit den anderen diakonischen Trägern mit Einrichtungen in Roth
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.
Themen in diesem Zusammenhang waren:- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
- stationäre Pflege, Betreuter 46 Jahre, verheiratet, 2 minderjährige Kinder
- Vermögensverzeichnis bei Betreuung für Ehefrau
- Gebühren-Rechnung des Vormundschaftsgerichts
- Verwertung eines Hauses
- Suche nach Seniorenwohnanlage
- Bestattungsvorsorge und Grabpflege-Planung für Betreute (Sozialhifeproblem)
- Betreuerwechsel bei Tod und Interessenskonflikt
- im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
- notwendige Wirkungskreise und Frage der Geschäftsfähigkeit
- alleinstehende, blinde und schwerhörige Frau braucht Vertretung
- Krankenkasse wegen Einleitung einer Betreuung nach ärztlichem Attest
- Vorgehen bei Vollmacht, die vom Vollmachtnehmer nicht erfüllt werden kann
- Betreuung bei behindertem Kind nach Tod der Eltern
- Betreuung für psychisch kranken Sohn mit Geldproblemen
- Betreuung für demente Mutter bei behindertem Vater
- Betreuung für Wachkoma Patienten
- im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
- Verdacht auf Missbrauch der Vorsorgevollmacht, Kontrollbetreuung
- Notwendigkeit einer ergänzenden Betreuung bei unzulänglicher Vorsorgevollmacht
Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.
- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
Internetauftritt
keine Änderungen zum Vorjahr, wir arbeiten an einem neuen Auftritt
Vorsorgevollmachten
Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.
Vormundschaften für Minderjährige
werden vom Verein derzeit nicht geführt, daher beabsichtigt das Landesjugendamt, die Erlaubnis wieder einzuziehen. Wir hatten diese Erlaubnis seinerzeit vorsorglich beantragt, um sicherzustellen, dass – wie in anderen Situationen erlebt – auch einmal eine psychisch kranke Mutter mit ihren halbwaisen minderjährigen Kindern betreut werden könnte. Diese Notwendigkeit ist in den vergangenen neuneinhalb Jahren nicht eingetreten.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 40 Wochenstunden
- 1 Vertretungskraft für Urlaub und Abwesenheit, ca. 20 % der regelmäßigen Ganztags- Arbeitszeit
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
- 1 Reinigungskraft 1 Wochenstunde.
Fortbildungen
- Vorsorgevollmachten als Arbeitsbereich von Betreuungsvereinen
- Erfahrungen mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."
Verantwortlich: Gerhard Wendler