Jahresbericht 2007
Danksagung
Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:
- der Betreuungsstelle Roth für die gute Zusammenarbeit
- den Vormundschaftsgerichten für das Vertrauen, das bei der Bestallung zum Ausdruck kommt
- den Heimen und Einrichtungen für das konstruktive Miteinander
- den Angehörigen und Freunden der Betreuten für die Hilfe bei der Einarbeitung in die neuen Situationen
- den Mitarbeitern in den Banken und Ämtern für die reibungslose Zusammenarbeit
- dem Diakonischen Werk Bayern für die Begleitung der Arbeit durch seine Geschäftsstelle
- den Mitgliedern für die Unterstützung in materiellen und ideellen Fragen
- der Redaktion der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung für die regelmäßige Veröffentlichung unserer Sprechstundentermine.
Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.
Rechtsgrundlagen
im Berichtsjahr keine Änderungen
Im Vollzug des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes hat sich eine Erleichterung ergeben: wegen der immer gleichen pauschalen Betreuerkosten sind die Gerichte dazu übergegangen, regelmäßige Zahlungen ohne Rechnung vorzunehmen und auch die regelmäßige Entnahme aus dem Vermögen der Betreuten zu gestatten, wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das erleichtert die Arbeit wesentlich (vor allem auch bei den Gerichten) und verbessert die Liquidität des Vereins, weil die Mittel ca. 4 Wochen früher zur Verfügung stehen.
Vereinssituation
Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht.
Betreuungsarbeit
Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang | 66 |
übernommen | 4 |
abgegeben | 7 |
Stand der Betreuungen am Jahresende | 63 |
Aufteilung am Jahresende | absolut | relativ | |
Geschlecht | männlich | 36 | 57,14% |
weiblich | 27 | 42,86% | |
Herkunft | Landkreis Roth | 63 | 100,00% |
Stadt Schwabach | 0 | 0,00% | |
Zuständigkeit | Gericht Schwabach | 62 | 98,41% |
Gericht Hilpoltstein (mittlerweile aufgelöst) |
0 | 0,00% | |
andere | 1 | 1,59% | |
Alter bei Übernahme der Betreuung | unter 45 | 32 | 50,79% |
unter 65 | 20 | 31,75% | |
über 65 | 11 | 17,46% | |
Hauptdiagnose | Geistige Behinderung | 17 | 26,98% |
Pflegebedürftigkeit | 9 | 14,29% | |
Psychische Erkrankung | 16 | 25,40% | |
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) | 21 | 33,33% | |
sonstige | 0 | 0,00% | |
Lebenssituation am Jahresende | eigener Haushalt / Wohnung | 14 | 22,22% |
Heim / Bes. Wohnung | 49 | 77,78% | |
Übergangssituation | 0 | 0,00% |
Anmerkungen zur Statistik
Die Frage der “Fallzahlen” bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns früher einmal bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.
Zum Gedenken
Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.
Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:
- Lorenz, betreut vom 5.7.2002 bis 22.4.2007
- Canisius, betreut vom 13.1.1998 bis 17.5.2007
- Andreas, betreut vom 5.8.1997 bis 19.6.2007
Querschnittsaufgaben
Medienarbeit
Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried
weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
- Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
- Informationsstand auf dem Marktplatz in Roth im Rahmen der Opferwoche der Diakonie
- Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit
Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.
Themen in diesem Zusammenhang waren:- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
- Streit mit Sozialhilfe
- Frage der Eignung für eine Außenwohngruppe einer Behinderteneinrichtung
- Rückforderungsanspruch der Sozialhilfe bei Heimaufenthalt eines Betreuten
- Verfahren bei einer geschlossenen Unterbringung (Altersdemenz)
- Auslagenpauchale für ehrenamtliche Betreuer
- Gesundheitsvorsorge für nicht kommunikationsfähigen Betreuten
- Betreuerin zahlt keine Wohnkosten, Einrichtung beschwert sich
- Der Betreuer als Vertreter eines Mieters
- Beendigung der Betreuung wegen Tod des Betreuten, Abgrenzung Betreuung / Nachlass
- Beratung eines Vermieters wegen Auszug des Mieters (=Betreuter) ins Pflegeheim und Kündigung durch den Betreuer
- im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
- Gesamtsituation eines Ehepaares, Ehefrau pflegebedürftig, Diabetikerin, Demenz; Ehemann am Ende seiner Kräfte
- Vorsorgevollmacht bei Ehepaar, beide krank und pflegebedürftig
- Vorsorgevollmacht für alleinstehenden betagten Bruder
- teilweise Betreuung (wegen eingeschränkter Vollmacht) für betagte Großtante
- Betreuung für demente Großmutter bei Familienkonflikt
- im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
- Vorlage der notariellen Vollmacht bei Kündigung eines Telefonvertrags
- Änderung einer Vorsorgevollmacht nach Tod des Vollmachtnehmers (Ehepaar)
- Reichweite der Vollmacht, demente Mutter, alkoholkranker Bruder, Sozialhilfe, Pflegekasse, Bankvollmacht
- Aufteilung der Vollmacht auf mehrere Kinder
- Kurzzeitpflege bei bestehender Vorsorgevollmacht, praktische Umsetzung
- Formulierung einer Patientenverfügung zur Erweiterung der Vorsorgevollmacht
Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.
- bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
Internetauftritt
Seit Ende März 2007 hat unsere Homepage ein neues Gesicht.
Vorsorgevollmachten
Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.
Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.
Stellenplan
- 1 hauptamtlicher Vereinsbetreuer, 40 Wochenstunden
- 1 Vertretungskraft für Urlaub und Abwesenheit, ca. 20 % der regelmäßigen Ganztags- Arbeitszeit
- 1 Mitarbeiter für Homepage, EDV und Bürotechnik, 1 Wochenstunde
- 1 Reinigungskraft 1 Wochenstunde.
Fortbildungen
- Der Betreuer als Mieter und Vermieter
- Aufbaukurs in deutscher Gebärdensprache
Vernetzung
Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern
Verantwortlich: Gerhard Wendler