Jahresbericht 2007


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, daß hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Rechtsgrundlagen

im Berichtsjahr keine Änderungen

Im Vollzug des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes hat sich eine Erleichterung ergeben: wegen der immer gleichen pauschalen Betreuerkosten sind die Gerichte dazu übergegangen, regelmäßige Zahlungen ohne Rechnung vorzunehmen und auch die regelmäßige Entnahme aus dem Vermögen der Betreuten zu gestatten, wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das erleichtert die Arbeit wesentlich (vor allem auch bei den Gerichten) und verbessert die Liquidität des Vereins, weil die Mittel ca. 4 Wochen früher zur Verfügung stehen.

Vereinssituation

Die Arbeit des Vereins erfreut sich weiterhin reger Nachfrage, was an den Anforderungen zu Vorträgen ebenso zu spüren ist, wie bei der Bitte um Gespräche und Übernahme von Betreuungen. Nicht immer erfahren wir den Hintergrund der Informationen, oft aber wird deutlich, dass auf Erfahrungen von Bekannten und Verwandten mit dem Diakonie-Betreuungs-Verein zurückgegriffen wird, wenn eine konkrete Nachfragesituation entsteht.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 66
übernommen 4
abgegeben 7
Stand der Betreuungen am Jahresende 63

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 36 57,14%
weiblich 27 42,86%
Herkunft Landkreis Roth 63 100,00%
Stadt Schwabach 0 0,00%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 62 98,41%
Gericht Hilpoltstein
(mittlerweile aufgelöst)
0 0,00%
andere 1 1,59%
Alter bei Übernahme der Betreuung unter 45 32 50,79%
unter 65 20 31,75%
über 65 11 17,46%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 17 26,98%
Pflegebedürftigkeit 9 14,29%
Psychische Erkrankung 16 25,40%
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) 21 33,33%
sonstige 0 0,00%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt / Wohnung 14 22,22%
Heim / Bes. Wohnung 49 77,78%
Übergangssituation 0 0,00%
Anmerkungen zur Statistik

Die Frage der “Fallzahlen” bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns früher einmal bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.

Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, daß der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, daß der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit

    Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren

  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Informationsstand beim Landkreis-Seniorentag
    • Informationsstand auf dem Marktplatz in Roth im Rahmen der Opferwoche der Diakonie
    • Sondersprechstunde für Betreuer beim Eltern- und Betreuertag des Auhof
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.

    Themen in diesem Zusammenhang waren:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Streit mit Sozialhilfe
      • Frage der Eignung für eine Außenwohngruppe einer Behinderteneinrichtung
      • Rückforderungsanspruch der Sozialhilfe bei Heimaufenthalt eines Betreuten
      • Verfahren bei einer geschlossenen Unterbringung (Altersdemenz)
      • Auslagenpauchale für ehrenamtliche Betreuer
      • Gesundheitsvorsorge für nicht kommunikationsfähigen Betreuten
      • Betreuerin zahlt keine Wohnkosten, Einrichtung beschwert sich
      • Der Betreuer als Vertreter eines Mieters
      • Beendigung der Betreuung wegen Tod des Betreuten, Abgrenzung Betreuung / Nachlass
      • Beratung eines Vermieters wegen Auszug des Mieters (=Betreuter) ins Pflegeheim und Kündigung durch den Betreuer
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Gesamtsituation eines Ehepaares, Ehefrau pflegebedürftig, Diabetikerin, Demenz; Ehemann am Ende seiner Kräfte
      • Vorsorgevollmacht bei Ehepaar, beide krank und pflegebedürftig
      • Vorsorgevollmacht für alleinstehenden betagten Bruder
      • teilweise Betreuung (wegen eingeschränkter Vollmacht) für betagte Großtante
      • Betreuung für demente Großmutter bei Familienkonflikt
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Vorlage der notariellen Vollmacht bei Kündigung eines Telefonvertrags
      • Änderung einer Vorsorgevollmacht nach Tod des Vollmachtnehmers (Ehepaar)
      • Reichweite der Vollmacht, demente Mutter, alkoholkranker Bruder, Sozialhilfe, Pflegekasse, Bankvollmacht
      • Aufteilung der Vollmacht auf mehrere Kinder
      • Kurzzeitpflege bei bestehender Vorsorgevollmacht, praktische Umsetzung
      • Formulierung einer Patientenverfügung zur Erweiterung der Vorsorgevollmacht

    Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.

  5. Internetauftritt

    Seit Ende März 2007 hat unsere Homepage ein neues Gesicht.

Vorsorgevollmachten

Es bestehen eine Reihe von Vorsorgevollmacht zugunsten des Vereinsbetreuers und auch entsprechende Betreuerverfügungen, vereinzelt kommen welche hinzu. Im Berichtsjahr wurden deswegen keine Tätigkeiten erforderlich.

Durch eine Gesetzesänderung werden die Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen ab 2007 bei den Vormundschaftsgerichten nicht mehr hinterlegt. Der Verein hat sich daraufhin als eintragende Stelle beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen und kann somit auch den Menschen eine Eintragung anbieten, die auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht verzichten.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach und im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern

Verantwortlich: Gerhard Wendler