Jahresbericht 2004


Danksagung

Wir danken allen, die unsere Arbeit gefördert und unterstützt haben:

Wir wissen, dass hinter allem und allen die Hand unseres treuen Gottes wirkt.

Rechtsgrundlagen

Die erwartete Veränderung der gesetzlichen Grundlagen, die insbesondere eine Einsparmassnahme für die Justizhaushalte werden soll und jeder fachlichen Grundlage entbehrt, ist noch nicht gekommen. Mittlerweile wird sie, die ursprünglich für den 1.1.2004 angekündigt war, möglicherweise am 1.7.2005 kommen. Ob was lange währt auch gut wird, sei dahingestellt. Die letzten Gerüchte über eine leichte Erhöhung der Stundensätze wird konterkariert durch die Idee, die Stundensätze brutto zu benennen. Das läuft darauf hinaus, dass die Betreuer die nächste Mehrwertsteuererhöhung aus der Substanz finanzieren müssen. Der einzige Trost ist dabei, dass in anderen Bereichen die politischen Entscheidungen ähnliche Mängel an Denkarbeit und Logik zeigen.

Vereinssituation

Die im Vorjahr zu verkraftende Kürzung des Landkreiszuschusses hat sich fortgesetzt, mittlerweile liegt die Kürzung bei rund 20 % des nach den Förderrichtlinien in Aussicht gestellten Betrags. Dies und die zu erwartenden 10 % Mindereinnahmen durch die Pauschalierung der Vergütung hat uns zu einer strategischen Entscheidung veranlasst: Wir konzentrieren uns räumlich auf die Bereiche Roth, Hilpoltstein, Georgensgmünd und Büchenbach. Dadurch verringern sich die Fahrtzeiten (und -kosten), auch wird die Kommunikation mit den Heimen durch die kleinere Anzahl der Heimleitungen schneller und effektiver. Damit so hoffen wir, können wir einem drohenden Qualitätsverlust der Arbeit, der sich zuerst in verminderten Besuchen bei den Betreuten zeigen würde, entgegenwirken.

Betreuungsarbeit

Statistik:
Stand der Betreuungen am Jahresanfang 58
übernommen 24
abgegeben 14
Stand der Betreuungen am Jahresende 68

Aufteilung am Jahresende absolut relativ
Geschlecht männlich 43 63,24%
weiblich 25 36,76%
Herkunft Landkreis Roth 66 97,06%
Stadt Schwabach 2 2,94%
Zuständigkeit Gericht Schwabach 36 52,94%
Gericht Hilpoltstein 30 44,12%
andere 2 2,94%
Alter bei Übernahme der Betreuung unter 45 25 36,76%
unter 65 24 35,29%
über 65 19 27,94%
Hauptdiagnose Geistige Behinderung 12 17,65%
Pflegebedürftigkeit 16 23,53%
Psychische Erkrankung 24 35,29%
Gehörlosigkeit (Mehrfachbehinderung) 15 22,06%
sonstige 1 1,47%
Lebenssituation am Jahresende eigener Haushalt / Wohnung 17 25,00%
Heim / Bes. Wohnung 50 73,53%
Übergangssituation 1 1,47%
Anmerkungen zur Statistik

Die Frage der "Fallzahlen" bewegt die Diskussion, wie wir meinen in falschem Zusammenhang. Es wird eifrig diskutiert, wieviele Betreuungen ein hauptamtlicher Mitarbeiter führen kann. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Betreuungen sich weniger nach Fallzahl, sondern mehr nach Zeitaufwand bestimmen. So läßt sich denn auch nachweisen, dass im gleichen Jahr der eine Fall 20 Minuten, der andere 150 Stunden benötigte. Unter solchen Bedingungen Obergrenzen für Fallzahlen festlegen zu wollen, beweist die Unkenntnis der Arbeitssituation. Das hat uns 2002 bewogen, keine Fallzahlen zu veröffentlichen. Wenn wir es wieder tun, dann wegen der Überschaubarkeit der Statistik und mit dem Hinweis, dass aufgrund besonders günstiger Bedingungen bei unserer Arbeit eine größere Zahl von Betreuungen möglich ist, weil wir kurze Wege haben und weil ein erheblicher Teil der Betreuten sich auf drei große Heime in Roth und Hilpoltstein konzentriert. Das erspart Wegezeiten und ermöglicht mit den Häusern eine rationelle Kommunikation.

Zum Gedenken

Die Betreuung endet mit dem Tod. Was für die juristische Logik ein Ausschluß-Kriterium ist (daraus folgt nämlich, dass der Betreuer nicht für die Beerdigung sorgt und nicht den Nachlaß verwaltet), ist für die Betreuungsarbeit anders: Die Betreuung geht bis zum Tod. Es gehört zu den Aufgaben eines Betreuers, bis in die Todesstunde hinein für einen hilflosen Menschen rechtlich zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es für uns selbverständlich, dass der Betreuer auch an der Beisetzungsfeier teilnimmt, wenn es eine gibt (was bei manchen alleinstehenden Menschen nicht der Fall ist) und sie in erreichbarer Nähe ist.

Wir wollen an dieser Stelle der Menschen gedenken, die im vergangenen Jahr aus unserem Betreutenkreis verstorben sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können Sie hier nur ohne Nachnamen genannt werden:

Querschnittsaufgaben

  1. Medienarbeit
    • Versand des Jahresberichts an Multiplikatoren
    • Neuauflage Vereinsprospekt mit Erläuterungen zum Betreuungsrecht
  2. Vorträge zum Themenkreis Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
    • VdK Ortsverband Hilpoltstein
    • Bildungswerk des Bayr. Bauernverbandes Kreisverband Nürnberger Land
    • Diakonische Dienste Neuendettelsau, Angehörigenberatung Roth
    • Comeniusschule Auhof Elternabend
    • Seniorenkreis Evang. Kirche Georgensgmünd
    • Arbeiterwohlfahrt Pflegeheim Hilpoltstein, Angehörigenabend
  3. weitere Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Teilnahme am Seniorentag des Landkreises Roth
    • Informationsstand beim Eltern- und Betreuertag im Auhof
    • Entwurf eines Elternbriefs der Comenius-Schule Hilpoltstein-Auhof wegen der Einleitung einer Betreuung für demnächst volljährige Kinder
  4. Sprechstundenbesuche und -anrufe, Einzelfallarbeit:

    Während der Schulzeit findet zweimal im Monat am Montag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr eine Sprechstunde statt, die regelmäßig im Veranstaltungskalender der Roth- Hilpoltsteiner Volkszeitung angekündigt wird. Daneben melden sich ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von Menschen, die unter Betreuung stehen natürlich auch außerhalb dieser Zeit und bitten um Beratung. Seit Mobiltelefone weit verbreitet sind (auch beim Verein) werden mehr Gespräche in der Zeit zwischen Dienstschluß und Abend geführt, wenn zuhause das dienstliche Handy angeschaltet ist.

    Themen in diesem Zusammenhang waren:
    1. bei amtierenden ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus dem Landkreis:
      • Rechnungslegung bei ehrenamtlicher Betreuung, Auslagenersatz, Auflösung von Tresorfächern
      • Sozialhilfe, Behindertenausweis, Rente für Betreute
      • Ergänzende Betreuung trotz Vollmacht (mehrfach)
      • Zuzahlung nach SGB V Regelung 2003 und Änderungen 2004
      • Verfahrensschritte eines Betreuerwechsels
      • geschlossene Unterbringung bei Kurzzeitpflege
      • Möglichkeiten, gegen eine unerwünschte Betreuung vorzugehen
      • Konflikt zwischen Betreuerin und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtung
      • Bestattung durch ehemaligen Betreuer, der gleichzeitig Sohn ist
      • Umzug einer Betreuten auf die beschützende Station
      • Vorsorge für Alter und Gebrechlichkeit des Betreuers, Vorschlag eines weiteren Betreuers als Vertreter und Nachfolger
    2. im Zusammenhang mit einer geplanten oder notwendigen Betreuung, bzw. Vorsorgevollmacht
      • Einleitung einer Betreuung für hochbetagte kinderlose Tante, ehrenamtliche Übernahme oder Berufsbetreuer
      • Kontrollbetreuung wegen unklaren Vollmachten
      • Einleitung einer Betreuung bei unklarer Gesundheitssituation
      • Einleitung einer Betreuung für wahrscheinlich psychisch kranken Sohn
      • Vorsorgevollmacht bei Alleinstehenden (mehrfach)
      • Umfang einer Betreuung, Gültigkeit einer Vollmacht, Einbeziehung Angehöriger
      • Gültigkeit einer älteren Vollmacht
      • Vorsorgevollmacht eines Ehepaares mit behindertem Partner
      • Betreuung zur Durchsetzung des Patientenwillens
      • Einleitung einer Betreuung für eine Alkoholikerin
      • Fragen zu Broschüren und Textvorschlägen, Vorsorgevollmacht und Betreuerverfügung
      • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei komplizierten Familienstrukturen
      • Möglichkeiten eines Grundstücksverkaufs, wenn der Nervenarzt Geschäftsfähigkeit bezweifelt
      • Betreuerwechsel bei Aufenthalt in Österreich
      • Betreuung für bewußtlosen Angehörigen erforderlich
      • Vorsorgevollmacht oder Betreuung bei beginnender Demenz
    3. im Zusammenhang mit bestehenden Vorsorgevollmachten und Betreuerverfügungen
      • Auslagenanspruch eines Bevollmächtigten
      • neue Betreuerverfügung wegen Erkrankung des Bevollmächtigten
      • neue Betreuerverfügung wegen Erkrankung des vorgesehenen Betreuers

    Neben fachlichen Fragen stehen häufig die persönlichen Belastungen in diesen Situationen, gerade für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Mittelpunkt der Gespräche. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme am Abend wird auch aus dem Betreutenkreis gerne genutzt, zum Beispiel von berufstätigen Angehörigen.

  5. Internetauftritt

    Die Vielzahl der neuen Betreuungen brachte es mit sich, dass die Homepage nur im Bereich der Termine aktualisiert werden konnte.

Vorsorgevollmachten

Wir informieren über Vorsorgevollmachten, wie der Gesetzgeber es uns aufgibt. In der letzten Zeit wird ausschließlich die gelungene Broschüre des Bayr. Justizministeriums verwendet, nachdem die eigene Broschüre der Betreuungsstellen und der Betreuungsvereine Roth / Schwabach vergriffen ist. Das Bayr. Sozialministerium ist der Meinung, dass Betreuungsvereine als Adressaten für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommen, das Bay. Justizministerium vertritt den Standpunkt, dass für die rechtlichen Angelegenheiten dann die Vereine einen Rechtsanwalt einstellen müssen. Der Spitzenverband hat mitgeteilt, dass für die Tätigkeit der Vereinsmitarbeiter als Bevollmächtigte kein Versicherungsschutz besteht.

Unsere Mitgliederversammlung hat deshalb beschlossen, keine Vorsorgevollmachten mehr entgegenzunehmen, weil eine Tätigkeit, die nicht versicherbar ist, niemanden zugemutet werden kann und die Einstellung eines Rechtsanwalts (für den dann ganz andere Versicherungen abgeschlossen werden müssen und können) auch ausscheidet. Wir nehmen ausschließlich Betreuerverfügungen an. Dies bedeutet für die Betroffenen keine Verschlechterung, weil der betreffende Mensch, der die Angelegenheiten stellvertretend besorgen soll, ja der gleiche ist. Für den Verein ist diese Konstruktion aber existenziell.

Vormundschaften für Minderjährige

werden vom Verein derzeit nicht geführt.

Stellenplan

Fortbildungen

Vernetzung

Mitarbeit im Arbeitskreis Betreuungsgesetz bei der Betreuungsstelle Roth, in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Roth / Schwabach, im Arbeitskreis Betreuungsgesetz des Diakonischen Werks Bayern und im Verein "Lebensräume für Alzheimerkranke und Angehörige e.V."

Verantwortlich: Gerhard Wendler