Das Betreuungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)


Das Betreuungsgesetz ist für viele Unbeteiligte ein Buch mit sieben Siegeln. Viele wissen nicht recht, was es damit auf sich hat. Dunkel ist noch Erinnerung vorhanden an Begriffe wie Vormund oder Gebrechlichkeitspfleger - aber genaueres Wissen fehlt, meist weil es gar nicht oder nur selten gebraucht wird. Häufig aber ändert sich das schnell und man sucht eine Betreuung für einen Angehörigen oder hat plötzlich mit einem Betreuer zu tun, etwa bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Eigentümer, der unter Betreuung steht.

Wer bekommt einen Betreuer?
  1. Einen Betreuer bekommt nur, wer volljährig ist. Minderjährige, die keine Eltern (mehr) haben oder deren Eltern ihre Rechte und Pflichten nicht ausüben können oder wollen, erhalten einen Vormund. Wenn Sie Fragen zum Vormund haben, gehen Sie bitte zum Jugendamt in Ihrem Landratsamt oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung.

  2. Einen Betreuer bekommt nur, wer nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Dies wird von verschiedenen Stellen geprüft. Das ganze Verfahren liegt in der Hand des Vormundschaftsgerichts. Dabei werden verschiedene Ämter mit eingeschaltet, z.B. die Betreuungsstelle beim Landratsamt oder der (kreisfreien) Stadtverwaltung. Häufig wird auch das Gesundheitsamt um ein Gutachten gebeten. Dabei wird unter anderem danach geschaut, in welchen Bereichen (Wirkungskreise) eine Betreuung nötig ist.

Wie beginnt eine Betreuung?

Das Verfahren liegt in der Hand des zuständigen Vormundschaftsgerichts, eine Abteilung des Amtsgerichts. Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren (siehe oben) wird dann durch den Richter eine Entscheidung getroffen, die 4 Elemente enthalten muss:

  1. Errichtung der Betreuung
  2. Wirkungskreise der Betreuung
  3. Benennung des Betreuers und evtl. sein Status als Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer
  4. Befristung der Betreuung, maximal 7 Jahre
Wer wird Betreuer?

Nur wer sich bereit erklärt hat, darf mit einer Betreuung beauftragt werden.
Als erstes wird nach ehrenamtlichen Betreuern gesucht, aus dem Familienkreis, Partner oder Freunde. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, dann wird nach einem geeigneten Vereins- oder Berufsbetreuer gesucht. Findet sich auch da niemand, muß die Betreuungsstelle die Aufgabe übernehmen.

Wo finde ich die Betreuungsstelle?

In Landkreisen im Landratsamt, in kreisfreien Städten in der Stadtverwaltung. Für den Landkreis Roth finden Sie die Adressen auf unserer Seite Internet-Seiten zum Thema Betreuung.

Wo finde ich das Vormundschaftsgericht?

Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Für den Landkreis Roth finden Sie die Adressen auf unserer Seite Internet-Seiten zum Thema Betreuung.

Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Formulierungen gefunden, die hier etwas zusammenfassend zitiert werden:

Kurz gefasst: der Betreuer hat einen umfassenden Auftrag (soweit das Vormundschaftsgericht ihm die Wirkungskreise übertragen hat). Dabei steht er manchmal auch zwischen dem Wohl des Betreuten und dessen Wünschen. Wenn er von seinen Wünschen abweicht, muss er dafür gute Gründe haben und in der Lage sein, diese auch beim Vormundschaftsgericht plausibel darzulegen, denn er steht unter der Aufsicht des Gerichts. Dabei wird entscheidend sein, ob es sich bloß um andere Vorstellungen vom Leben handelt oder ob die Wünsche des Betreuten zum Beispiel seine Gesundheit gefährden.

Wann endet eine Betreuung?

Entweder durch eine Aufhebung durch einen Gerichtsbeschluß oder durch das Ablaufen der im Beschluß genannten Frist, wenn nicht inzwischen eine Verlängerung beschlossen wurde.

Wer kommt für die Kosten auf?

Entweder der Betreute hat selbst Vermögen, dann erstellt der (Vereins- oder Berufs-) Betreuer seine Abrechnung und reicht sie beim Vormundschaftsgericht ein. Dieses prüft die Rechnung und setzt die Vergütung fest. Dann darf der Betreuer (wenn er die Vermögenssorge hat) diesen Betrag aus dem Vermögen des Betreuten entnehmen.
Wenn der Betreute kein Vermögen hat, dann bekommt der Betreuer seine Vergütung und seine Auslagen aus der Staatskasse gezahlt.
Genauso ist es bei der Auslagenpauschale für ehrenamtliche Betreuer.

Wer hilft ehrenamtlichen Betreuern?

Das Vormundschaftsgericht, die Betreuungsstellen oder die Betreuungsvereine, z.B. wir. Melden Sie sich bitte in der Sprechstunde an: Angebote für ehrenamtliche Betreuer

Was ist, wenn's pressiert?

In eiligen Fällen kann das Verfahren verkürzt werden, indem eine vorläufige Betreuung errichtet wird, die dann aber sehr kurz befristet ist.